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GEBÄUDE & GRUNDSTÜCK

Aufstockung

Erweiterung eines bestehenden Gebäudes durch das Hinzufügen eines weiteren Vollgeschosses oder den Ausbau des Dachraums zur Wohnfläche.

Eine Aufstockung ist fast immer genehmigungspflichtig, weil sie die Kubatur des Gebäudes verändert, die Geschossflächenzahl (GFZ) beeinflusst und je nach Bundesland statische Prüfpflichten auslöst. Sie muss außerdem mit den Festsetzungen des Bebauungsplans zur maximalen Zahl der Vollgeschosse und zur Firsthöhe vereinbar sein. Seit der GEG-Novelle 2020 müssen bei Aufstockungen die geänderten Bauteile die aktuellen energetischen Mindestanforderungen erfüllen; bei Altbauten erfordert das häufig zusätzliche Dämmmaßnahmen. Die statische Prüfpflicht stellt sicher, dass das Bestandsgebäude für die zusätzliche Last ausgelegt ist; ein Tragwerksplaner muss in der Regel einbezogen werden. Fehlt die Baugenehmigung, ist die Aufstockung ein formell illegaler Bau, der beim Hausverkauf den Wert mindert.

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