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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Alterswertminderung

Der Wertabzug, der im Sachwertverfahren auf die Herstellungskosten eines Gebäudes angewendet wird, um das Alter und die verbleibende Nutzungsdauer zu berücksichtigen. Je älter und schlechter saniert ein Gebäude, desto größer der Abzug.

Die Alterswertminderung ist ein prozentualer Abzug auf die Herstellungskosten eines Gebäudes, der im Sachwertverfahren die wirtschaftliche Abnutzung über die bisherige Nutzungsdauer abbildet. Sie errechnet sich vereinfacht aus dem Verhältnis von tatsächlichem Gebäudealter zur üblichen Gesamtnutzungsdauer (für Wohngebäude typischerweise 80 Jahre). Ein 40 Jahre altes Haus ohne Sanierungsmaßnahmen hätte demnach eine Alterswertminderung von rund 50 Prozent. Sanierungsmaßnahmen können die Alterswertminderung rechnerisch reduzieren, da sie die Restnutzungsdauer verlängern. Die genaue Berechnung folgt der Sachwertrichtlinie und berücksichtigt auch den baulichen Instandhaltungszustand.

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