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GEBÄUDE & GRUNDSTÜCK

Wärmeschutzverordnung (WSchV)

Die Wärmeschutzverordnung (WSchV) war das erste verbindliche deutsche Regelwerk für Wärmedämmung von Gebäuden. Sie trat 1977 in Kraft und wurde 1984 sowie 1995 verschärft, bevor die EnEV sie 2002 ablöste.

Vor 1977 gab es in Deutschland keine verbindlichen Mindestanforderungen an die Wärmedämmung von Gebäuden. Die WSchV 1977 führte erstmals normierte Mindest-U-Werte für Außenbauteile ein. Gebäude, die vor diesem Datum errichtet wurden, haben in der Regel keine oder nur minimale Dämmung und gelten heute als energetische Schwachpunkte. Die WSchV ist deshalb das wichtigste Trennkriterium in der Baualtersklassenbildung: vor 1977 errichtete Häuser haben typischerweise einen Heizwärmebedarf von 180–250 kWh/(m²a), während Häuser nach 1977 zumindest Grunddämmstandards aufweisen. Für Förderprogramme und gesetzliche Sanierungspflichten (GEG) ist das Baujahr relativ zur WSchV 1977 ein wichtiger Schwellenwert.

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