DÄMMUNG
Wärmeschutzverordnung (WäSchV)
Die Wärmeschutzverordnung war die gesetzliche Regelung, die 1977 erstmals Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Neubauten in Deutschland festlegte.
Die erste Wärmeschutzverordnung trat 1977 als Reaktion auf die Ölkrise von 1973 in Kraft und schrieb erstmals Mindest-U-Werte für Neubauten vor. Sie wurde 1982 und 1995 verschärft und ist heute durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Für die energetische Einschätzung von Bestandsgebäuden spielt das Baujahr im Verhältnis zur ersten Wärmeschutzverordnung eine zentrale Rolle: Gebäude vor 1977 haben in der Regel keine geplante Wärmedämmung und weisen besonders schlechte U-Werte auf.