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WÄRMEPUMPE

Wärmepumpentarif

Ein Sonderstromtarif für Haushalte mit Wärmepumpe, der einen günstigeren Kilowattstundenpreis bietet. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Wärmepumpe mehrmals täglich kurzzeitig abschalten.

Wärmepumpentarife werden von Energieversorgern speziell für Wärmepumpenbetreiber angeboten und liegen typischerweise 15–25 % unter dem normalen Haushaltsstrompreis. Die rechtliche Grundlage ist § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das dem Netzbetreiber erlaubt, die Wärmepumpe bis zu dreimal täglich für je maximal zwei Stunden abzuschalten oder zu dimmen, um Netzspitzen zu glätten. Voraussetzung ist ein separater Stromzähler für die Wärmepumpe sowie die Anmeldung beim Netzbetreiber. Ein gut dimensionierter Pufferspeicher überbrückt die Sperrzeiten in der Regel, sodass der Komfort kaum leidet. Der Tarif senkt den Preis pro Kilowattstunde, ändert aber nicht den Verbrauch – eine effizient betriebene Anlage mit niedriger Vorlauftemperatur bleibt daher wichtiger als allein der Tarifwechsel.

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