Sonderkündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht ist das Recht, einen laufenden Vertrag – z. B. einen Solarcontracting-Vertrag – in bestimmten Ausnahmesituationen wie einem Hausverkauf vor dem regulären Vertragsende zu kündigen.
Beim Abschluss eines Solarcontracting-Vertrags mit Laufzeiten von 15 bis 25 Jahren ist das Sonderkündigungsrecht eine wichtige Klausel. Wird die Immobilie verkauft, stellt sich die Frage, wer die Vertragspflichten übernimmt: Der Käufer, der die Anlage nicht wollte? Der Verkäufer, der das Objekt gar nicht mehr hat? Ein vertraglich verankertes Sonderkündigungsrecht beim Hausverkauf vermeidet diese Konflikte. Auch bei Dachsanierungen oder anderen baulichen Maßnahmen kann ein solches Recht wichtig sein. Fehlt es im Vertrag, kann der Eigentümer unter Umständen zur Weiterführung des Vertrags verpflichtet bleiben.