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GEBÄUDE & GRUNDSTÜCK

Schwarzbau

Bauwerk, das ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde – formell illegal und mit dem Risiko behördlicher Rückbauanordnungen verbunden.

Ein Schwarzbau (formell illegaler Bau) ist ein Gebäude oder Gebäudeteil, das genehmigungspflichtig war, aber ohne Baugenehmigung errichtet wurde. Die Baubehörde kann nach Entdeckung eine Nutzungsuntersagung aussprechen, Bußgelder verhängen (in manchen Bundesländern bis zu 500.000 Euro) und – bei schwerwiegenden Verstößen – den Rückbau auf Kosten des Eigentümers anordnen. Beim Hausverkauf werden Schwarzbauten zum Problem, weil Notare und Käufer routinemäßig nach Baugenehmigungen für alle baulichen Anlagen fragen; fehlendes Dokument mindert den Wert oder lässt den Kauf scheitern. Nicht jeder Schwarzbau ist dauerhaft illegal: In manchen Bundesländern ist eine nachträgliche Legalisierung durch eine Genehmigung möglich, wenn das Vorhaben materiell planungsrechtlich zulässig gewesen wäre.

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