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Schienenbonus

Der Schienenbonus war ein Rechenfaktor bei der Lärmschutzplanung an Eisenbahnstrecken. Er reduzierte die berechneten Lärmpegel um 5 dB(A), weil Schienengeräusche als weniger störend galten als Straßenverkehrslärm.

Bis 2014 durfte bei der Planung von neuen Schienenwegen ein sogenannter Schienenbonus von 5 dB(A) abgezogen werden – mit der Begründung, dass rhythmischer Zugverkehr subjektiv weniger belästigt als kontinuierlicher Straßenlärm. Nach wissenschaftlicher Kritik wurde dieser Bonus mit der 16. Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) für neue Planungsverfahren abgeschafft. Für ältere Planfeststellungsbeschlüsse, auf denen bestehende Strecken genehmigt wurden, gilt er aber noch. Das bedeutet: Anwohner bestehender Güterzugstrecken haben trotz subjektiv hoher Belastung möglicherweise keinen Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen, weil die alten Berechnungen den Bonus einschlossen.

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