BImSchG
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist das zentrale deutsche Umweltgesetz zum Schutz vor schĂ€dlichen Umwelteinwirkungen wie LĂ€rm, Staub und Abgasen. Es bildet die Rechtsgrundlage fĂŒr LĂ€rmkartierung und LuftreinhalteplĂ€ne.
Das BImSchG regelt, welche Immissionen (Einwirkungen von auĂen auf Personen und Sachen) als schĂ€dlich gelten und wie sie zu begrenzen sind. FĂŒr Wohnlagen relevant sind vor allem die LĂ€rmschutzvorschriften: Die §§ 47a ff. BImSchG setzen die EU-UmgebungslĂ€rmrichtlinie um und verpflichten die BundeslĂ€nder zur regelmĂ€Ăigen LĂ€rmkartierung. Das Gesetz ermĂ€chtigt auĂerdem die Bundesregierung, Verordnungen zu technischen Anforderungen an lĂ€rmerzeugende Anlagen zu erlassen â darunter die TA LĂ€rm fĂŒr Gewerbeanlagen. FĂŒr Anwohner stark befahrener StraĂen oder lĂ€rmintensiver Gewerbegebiete setzt das BImSchG die Grenzwerte und Klagemöglichkeiten fest.