Notar
Ein staatlich bestellter Jurist, der beim Immobilienkauf den Kaufvertrag rechtswirksam beurkundet. Ohne notarielle Beurkundung ist ein GrundstĂĽckskauf in Deutschland rechtlich unwirksam.
Jeder Immobilienkauf in Deutschland muss gemäß § 311b BGB notariell beurkundet werden – ohne Notar entsteht kein wirksamer Eigentumsübergang. Der Notar prüft den Vertrag, beurkundet ihn und veranlasst anschließend die Auflassungsvormerkung sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit einheitlich geregelt. Zusammen mit den Grundbuchgebühren entstehen Kosten von rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Die Neutralität des Notars schützt beide Parteien — er vertritt weder Käufer noch Verkäufer einseitig.