Auflassungsvormerkung
Ein vorläufiger Eintrag im Grundbuch, der nach Vertragsunterzeichnung beim Notar eingetragen wird. Sie schützt den Käufer davor, dass der Verkäufer die Immobilie in der Zeit bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung nochmals verkauft oder belastet.
Die Auflassungsvormerkung ist eine Sicherungsmaßnahme im Immobilienkaufprozess: Sobald der notarielle Kaufvertrag geschlossen ist, veranlasst der Notar deren Eintragung ins Grundbuch. Damit wird das Grundstück für den Käufer reserviert — jede spätere Verfügung des Verkäufers, etwa ein weiterer Verkauf oder eine neue Grundschuld, ist gegenüber dem vorgemerkten Käufer unwirksam. Sie bleibt bestehen, bis die vollständige Eigentumsumschreibung auf den Käufer erfolgt ist, was erst nach Zahlung des Kaufpreises und Genehmigung durch das Finanzamt geschieht. Die Kosten für die Auflassungsvormerkung sind Bestandteil der Notarkosten.