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Mehrwertsteuerbefreiung fĂĽr PV-Anlagen

Seit Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp in Deutschland ein Mehrwertsteuersatz von 0 Prozent – was die Anschaffungskosten deutlich senkt.

Die Nullsteuer-Regelung für PV-Anlagen wurde eingeführt, um die Investitionskosten für Photovoltaik zu senken. Sie gilt für die Module, den Wechselrichter, Speicher und wesentliche Installationsleistungen, wenn sie auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden und die Anlage eine Leistung von bis zu 30 kWp hat. Bei einem typischen Einfamilienhaus spart das 19 Prozent der Anschaffungskosten, was bei einer Anlage für 15.000 Euro eine Ersparnis von rund 2.850 Euro bedeutet. Die Regelung hat 2023 zu einem deutlichen Installationsboom beigetragen.

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