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WIRTSCHAFTLICHKEIT

MarktĂĽbliche Miete

Die Miete, die am lokalen Markt für vergleichbare Wohnungen erzielbar wäre — unabhängig von der tatsächlich gezahlten Miete. Sie ist die Grundlage für das Ertragswertverfahren.

Die marktübliche Miete (auch ortsübliche Vergleichsmiete) bezeichnet die Miete, die für eine vergleichbare Wohnung oder ein vergleichbares Haus am lokalen Markt unter gewöhnlichen Bedingungen erzielt werden könnte. Im Ertragswertverfahren wird nicht die tatsächliche Ist-Miete herangezogen — diese kann durch Altmietverträge, Mietpreisbremse oder besondere Vereinbarungen erheblich vom Marktniveau abweichen — sondern die nachhaltig erzielbare Marktmiete. Der Mietspiegel einer Gemeinde ist die wichtigste Informationsquelle für marktübliche Mieten. Bei vermieteten Objekten, die mit Bestandsmieten unter Marktniveau verkauft werden, liegt ein Teil des Kaufpreispotenzials im Mietanpassungspotenzial.

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