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Landschaftsschutzgebiet

Ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist eine nach Bundesnaturschutzgesetz ausgewiesene Schutzfläche. Es schützt das Landschaftsbild, die Erholungsfunktion und den Naturhaushalt – mit weniger strengen Regeln als ein Naturschutzgebiet.

Landschaftsschutzgebiete umfassen in Deutschland einen deutlich größeren Flächenanteil als Naturschutzgebiete und schließen teils auch bewohnte Lagen und landwirtschaftliche Flächen ein. Die Einschränkungen sind je nach Schutzverordnung des Bundeslandes unterschiedlich. Typische Auflagen für Grundstückseigentümer: Sichtbare technische Anlagen wie Wärmepumpen-Außeneinheiten, Solaranlagen auf Nebengebäuden oder Antennen können genehmigungspflichtig sein oder dürfen das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. Anders als Naturschutzgebiete erlauben Landschaftsschutzgebiete häufig Wohnen und moderate Bebauung, aber die konkrete Verordnung muss immer einzeln geprüft werden.

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