FFH-Gebiet
Ein FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) ist ein nach EU-Recht ausgewiesenes Naturschutzgebiet, das besondere Lebensräume und Arten schützt. Es ist Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000.
Die FFH-Richtlinie der EU (92/43/EWG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu schützen. Grundstücke innerhalb oder angrenzend an FFH-Gebiete unterliegen dem sogenannten Verschlechterungsverbot: Maßnahmen, die das Gebiet erheblich beeinträchtigen könnten, sind genehmigungspflichtig oder verboten. Für Eigentümer kann das Folgen für Bauvorhaben, Geothermiebohrungen oder Fällarbeiten haben – auch wenn die Maßnahme auf dem eigenen Grundstück stattfindet. Die genauen Einschränkungen ergeben sich aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung und müssen im Einzelfall bei der zuständigen Naturschutzbehörde erfragt werden.