KfW-Programm 458
Das KfW-Programm 458 ist seit August 2024 das zentrale Förderprogramm für den Austausch von Heizungsanlagen in privaten Wohngebäuden – es ersetzt die frühere BAFA-Heizungsförderung für Privatpersonen.
Das Programm 458 bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Einbau erneuerbarer Heizsysteme (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Hybridanlagen) in bestehenden Wohngebäuden. Es löste im August 2024 die BAFA-Zuständigkeit für private Haushalte bei der Heizungsförderung ab. Antragsteller registrieren sich im KfW-Zuschussportal, stellen den Antrag vor Auftragsvergabe und reichen nach Maßnahmenabschluss den Verwendungsnachweis ein. Gewerbliche Antragsteller und Kommunen bleiben weiterhin beim BAFA.