InstandhaltungsrĂĽcklage
Die Instandhaltungsrücklage ist ein Geldbetrag, den Eigentümer regelmäßig zurücklegen, um künftige Reparaturen und Erneuerungen am Gebäude finanzieren zu können. Als Faustregel gelten 1,0–1,5 % des Gebäudewertes pro Jahr.
Jedes Gebäude unterliegt Verschleiß: Dach, Heizung, Fenster und Fassade müssen nach 20–40 Jahren erneuert werden. Ohne Rücklage führen diese Ausgaben zu ungeplanten Liquiditätsengpässen. Bei Eigentumswohnungen ist die Instandhaltungsrücklage gesetzlich vorgeschrieben (WEG § 19); bei Einfamilienhäusern liegt sie in der Eigenverantwortung. In der Immobilienwirtschaft werden oft 10–15 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr angesetzt – bei einem Gebäude aus den 1970er-Jahren, das vor mehreren größeren Erneuerungen steht, ist dieser Wert oft zu niedrig. Wer die Restnutzungsdauer der Bauteile kennt (z. B. aus einem Gutachten oder dem Sanierungsfahrplan), kann die Rücklage realistischer planen.