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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Grundsteuermessbetrag

Der Grundsteuermessbetrag ist eine Zwischengröße bei der Grundsteuerberechnung. Er ergibt sich aus dem Grundsteuerwert (nach der Reform 2022) multipliziert mit der Steuermesszahl und bildet die Berechnungsgrundlage für die Gemeinde.

Die Grundsteuer berechnet sich in drei Schritten: Zuerst wird der Grundsteuerwert durch das Finanzamt festgestellt (Ertragswert oder Sachwert je nach Bundesland und Grundstückstyp). Dieser wird mit der Steuermesszahl multipliziert, um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten. Anschließend multipliziert die Gemeinde diesen Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Seit der Grundsteuerreform (Neubewertung ab 2022, neue Bescheide ab 2025) können die Grundsteuerwerte erheblich von bisherigen Einheitswerten abweichen. Für Eigentümer ist der Grundsteuermessbetrag die Grundlage, gegen die sie Einspruch einlegen können, wenn sie den festgesetzten Grundsteuerwert für fehlerhaft halten.

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