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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Grunderwerbsteuer

Eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig wird. Sie wird vom Bundesland festgelegt und beträgt je nach Land zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises.

Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, die bei jedem entgeltlichen Grundstücks- oder Immobilienerwerb anfällt. Die Steuersätze variieren erheblich: Bayern und Sachsen erheben 3,5 Prozent, während Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen 6,5 Prozent verlangen. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro macht allein dieser Posten zwischen 14.000 und 26.000 Euro aus. Die Steuer zählt zu den Kaufnebenkosten und muss vollständig aus Eigenkapital finanziert werden, da Banken sie in der Regel nicht mitfinanzieren. Bemessungsgrundlage ist der beurkundete Kaufpreis; klar ausgewiesenes bewegliches Inventar kann herausgerechnet werden.

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