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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Gewinnermittlung (PV-Anlage)

Die Gewinnermittlung für eine Photovoltaikanlage ist die steuerliche Berechnung, bei der Einnahmen aus Einspeisung und Eigenverbrauch den Betriebskosten gegenübergestellt werden – seit 2022 für Kleinanlagen nicht mehr nötig.

Wer eine PV-Anlage betreibt und Strom einspeist, gilt steuerrechtlich als Gewerbetreibender und musste früher jährlich eine Gewinnermittlung (vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung) abgeben. Dabei wurden Einnahmen aus Einspeisevergütung und Eigenverbrauch den abschreibbaren Anschaffungskosten, Wartungskosten und etwaigen Zinsen gegenübergestellt. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 ist diese Pflicht für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden komplett entfallen. Für größere Anlagen und gewerbliche Objekte besteht die Pflicht weiterhin.

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