Einkommensteuerbefreiung (PV)
Seit dem Jahressteuergesetz 2022 sind Einnahmen aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern vollständig von der Einkommensteuer befreit – sowohl Einspeisevergütung als auch Eigenverbrauch.
Die in § 3 Nr. 72 EStG verankerte Einkommensteuerbefreiung gilt rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 2022 für Betreiber von PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern. Damit entfällt die früher nötige Gewinnermittlung und Steuererklärung für Einspeiseeinnahmen vollständig. Weder die ausgezahlte Einspeisevergütung noch der geldwerte Vorteil des Eigenverbrauchs sind steuerpflichtig. Größere Anlagen und bestimmte Mehrfamilienhaus-Konstellationen fallen weiterhin unter die reguläre Einkommensteuer. Die Befreiung verbessert die Wirtschaftlichkeit spürbar, da früher bei einem Grenzsteuersatz von 35 % mehrere hundert Euro Steuern pro Jahr fällig gewesen wären.