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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Gewährleistung

Gewährleistung bezeichnet die gesetzliche Pflicht eines Handwerkers, Mängel an seiner Bauleistung zu beheben – bei Bauleistungen beträgt die Frist in der Regel fünf Jahre nach Abnahme.

Nach Paragraf 634a BGB gilt für Werkleistungen an Bauwerken eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ab der förmlichen Abnahme. Der Handwerker muss in dieser Zeit Mängel, die auf seiner Ausführung beruhen, auf eigene Kosten beseitigen. Voraussetzung ist eine dokumentierte Abnahme mit Abnahmeprotokoll. Bei energetischen Sanierungen ist die Gewährleistung besonders relevant, weil Feuchteschäden oder Dämmfehler oft erst nach Jahren sichtbar werden.

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