Abnahme (Bauleistung)
Die Abnahme ist der formelle Akt, mit dem ein Auftraggeber bestätigt, dass eine Bauleistung vertragsgemäß erbracht wurde – sie startet die Gewährleistungsfrist.
Mit der Abnahme erklärt der Auftraggeber, dass er die Werkleistung als im Wesentlichen vertragsgerecht anerkennt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die fünfjährige Gewährleistungsfrist, und der Auftraggeber trägt fortan die Beweislast für etwaige Mängel. Ein Abnahmeprotokoll mit Datum, anwesenden Personen und schriftlich festgehaltenen Vorbehalten ist Pflicht. Wer ohne Protokoll abnimmt, verliert wichtige Rechte. Bei geförderten Maßnahmen ist das Abnahmedatum auch für die Fördermittelabrechnung relevant.