Gestaltungssatzung
Eine Gestaltungssatzung ist eine kommunale Vorschrift, die das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden in bestimmten Ortslagen regelt – zum Beispiel Fassadenfarben, Dachformen oder Materialien.
Gestaltungssatzungen werden von Gemeinden erlassen, um das Ortsbild zu schützen oder zu vereinheitlichen – auch ohne dass einzelne Gebäude unter Denkmalschutz stehen. Sie können bestimmte Dämmmaßnahmen einschränken, etwa wenn die Fassadenverkleidung eines WDVS nicht mit den vorgeschriebenen Materialien kompatibel ist. Wer eine Außendämmung plant, sollte vorab bei der Gemeinde anfragen, ob eine Gestaltungssatzung gilt und ob die geplante Maßnahme genehmigungspflichtig ist. Verletzungen einer Gestaltungssatzung können zu kostspieligen Rückbauverpflichtungen führen.