Flurstücksbezeichnung
Amtliche Kennzeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster, bestehend aus Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer.
Jedes Grundstück in Deutschland hat eine eindeutige Flurstücksbezeichnung im amtlichen Liegenschaftskataster (ALKIS), die aus Gemarkungsname (historisch-administrativer Bezirk), Flurnummer (Untergliederung der Gemarkung) und Flurstücksnummer besteht. Diese Bezeichnung erscheint im Grundbuch, auf Kaufverträgen und in Bebauungsplan-Unterlagen. Sie ist notwendig, um das richtige Grundstück in Geodatenportalen zu finden oder einen Bebauungsplan einer konkreten Parzelle zuzuordnen. Flurstücksgrenzen und -flächen werden von den Vermessungsämtern gemessen und gepflegt; bei Abweichungen zwischen dem Grundbuch und dem Kataster gilt das Grundbuch für Eigentumsfragen, das Kataster für die geometrischen Grenzen.