§ 7i EStG
Paragraph des Einkommensteuergesetzes, der vermietenden Denkmaleigentümern erlaubt, Sanierungskosten über zwölf Jahre mit je 9 Prozent jährlich von der Steuer abzuschreiben.
§ 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Kernvorschrift für die steuerliche Förderung von Denkmalsanierungen bei vermieteten Objekten. Der Eigentümer kann über zwölf Jahre jährlich 9 Prozent der bescheinigten Sanierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde, die bestätigt, dass die Maßnahmen zur Erhaltung des Kulturdenkmals notwendig und denkmalgerecht durchgeführt wurden. Die Bescheinigung muss vor Beginn der Maßnahme inhaltlich abgestimmt sein. Im Zusammenspiel mit einem hohen Grenzsteuersatz kann die Förderung die Nettobaukosten drastisch reduzieren.