§ 10f EStG
Paragraph des Einkommensteuergesetzes für selbstnutzende Denkmaleigentümer: Sanierungskosten können über zehn Jahre mit je 9 Prozent als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
§ 10f EStG ermöglicht es selbstnutzenden Eigentümern einer denkmalgeschützten Immobilie, Sanierungskosten als Sonderausgaben geltend zu machen – jährlich 9 Prozent über zehn Jahre. Im Unterschied zu § 7i EStG (für Vermieter) handelt es sich hier um Sonderausgaben, nicht um Werbungskosten. Die steuerliche Wirkung ist deshalb tendenziell etwas geringer, da Sonderausgaben dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet werden, bevor Freibeträge abgezogen werden. Voraussetzungen sind dieselben wie bei § 7i: Bescheinigung der Denkmalbehörde und denkmalgerechte Ausführung. Für Eigennutzer mit hohem steuerpflichtigem Einkommen und einem sanierungsbedürftigen Denkmal kann die Förderung trotzdem sehr attraktiv sein.