EEG-Einspeisevergütung
Die EEG-Einspeisevergütung ist die gesetzlich festgelegte Vergütung, die Betreiber von Photovoltaikanlagen für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom erhalten.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern kleiner PV-Anlagen für 20 Jahre ab Inbetriebnahme einen festen Einspeisetarif. Die Höhe des Tarifs hängt vom Inbetriebnahmedatum und der Anlagengröße ab und wird für Neuanlagen regelmäßig abgesenkt. Bei kleinen Anlagen auf Einfamilienhäusern lohnt es sich heute meist, möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen (Eigenverbrauch), weil der Eigenverbrauchsvorteil (eingesparter Strombezugspreis) höher ist als die Einspeisevergütung. Die EEG-Einspeisevergütung und BEG-Förderung können nicht für dieselbe PV-Anlage kombiniert werden.