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BBodSchG

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) ist das zentrale deutsche Gesetz zum Schutz des Bodens und zur Regelung von Altlasten. Es bestimmt, wer für Bodenkontaminationen haftet und sanieren muss.

Das BBodSchG von 1998 verpflichtet Eigentümer, Nutzer und Verursacher, Bodenverunreinigungen zu beseitigen und neue zu verhindern. Besonders wichtig ist die sogenannte Zustandsstörerhaftung: Wer ein belastetes Grundstück kauft, kann als aktueller Eigentümer von der Behörde zur Sanierung herangezogen werden – auch wenn er die Verschmutzung nicht verursacht hat. Das Gesetz wird durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ergänzt, die konkrete Prüf- und Maßnahmenwerte für verschiedene Schadstoffe und Nutzungsarten festlegt. Für Hauskäufer ist das BBodSchG relevant, weil unbekannte Altlasten zu einer unerwarteten Sanierungspflicht führen können.

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