Altlasten
Verdächtige oder bekannte Bodenverunreinigungen aus früherer Nutzung. Können Bebauung, Wert und Finanzierung erheblich belasten.
Als Altlasten gelten stillgelegte Abfallablagerungen (Altablagerungen) und Flächen ehemaliger umweltgefährdender Anlagen (Altstandorte), von denen schädliche Bodenveränderungen oder Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen können — etwa durch Tankstellen, Chemie, Galvanik oder Deponien in der Vornutzung. Verdachtsflächen und bekannte Altlasten werden in den Altlasten- bzw. Bodenschutzkatastern der Länder und Kreise geführt. Für Eigentümer und Käufer sind sie hochrelevant: Eine Sanierungspflicht kann den aktuellen Eigentümer treffen, die Bebaubarkeit einschränken und Wert sowie Finanzierbarkeit deutlich mindern. Vor Kauf oder Bebauung eines vorbelasteten Grundstücks empfiehlt sich daher eine Einsicht ins Altlastenkataster und ggf. eine orientierende Untersuchung.