Abstandsfläche
Vorgeschriebener Mindestabstand, den ein Gebäude oder eine Anlage zur Nachbargrenze einhalten muss, geregelt in der Landesbauordnung.
Abstandsflächen sichern Belichtung, Belüftung und den Brandschutz zwischen benachbarten Gebäuden. Ihre Tiefe richtet sich nach der Wandhöhe des Gebäudes und ist in jeder Landesbauordnung unterschiedlich festgelegt – typisch sind 0,4- bis 1-fache der Wandhöhe, mindestens aber 3 Meter. In vielen Bundesländern dürfen Nebenanlagen wie Garagen oder Wärmepumpen-Außeneinheiten bis auf einen Meter an die Grundstücksgrenze heranrücken, wenn sie eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Das Unterschreiten der Abstandsflächen kann eine Baugenehmigung verhindern oder erfordert eine Abweichungsgenehmigung; außerdem berührt es das Nachbarrecht, da Nachbarn einer Unterschreitung zustimmen müssen.