Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Bundesverordnung, die festlegt, welche Flächen in einem Gebäude als Wohnfläche angerechnet werden dürfen und wie Räume unterschiedlicher Deckenhöhe zu behandeln sind.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gilt für den sozialen Wohnungsbau und wird in der Praxis auch bei Miet- und Kaufverträgen als anerkannter Standard herangezogen. Sie regelt unter anderem, dass Räume mit einer Deckenhöhe unter 1 Meter gar nicht, zwischen 1 und 2 Metern nur zur Hälfte und ab 2 Metern voll angerechnet werden. Balkone, Terrassen und Loggien werden typischerweise zu einem Viertel bis zur Hälfte angerechnet. Die WoFlV-Wohnfläche weicht oft von der Grundrissfläche nach ALKIS ab, weil ALKIS die äußere Gebäudehülle misst. Käufer sollten bei Kaufentscheidungen auf die tatsächliche WoFlV-Wohnfläche bestehen, da diese die Grundlage für Miete, Kaufpreis und Energieausweis ist.