Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Bundesgesetz, das Länder und Kommunen verpflichtet, bis 2026 bzw. 2028 eine kommunale Wärmeplanung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 vorzulegen.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) trat zum 1. Januar 2024 in Kraft und schafft den rechtlichen Rahmen für die kommunale Wärmeplanung in Deutschland. Es legt fest, bis wann Kommunen welcher Größe einen Wärmeplan erstellen müssen, welche Inhalte der Plan haben muss und wie die Öffentlichkeit beteiligt wird. Das WPG ist eng mit dem GEG verknüpft: Die Übergangsfristenregelung des GEG für den Heizungstausch im Bestand hängt direkt vom Vorhandensein eines kommunalen Wärmeplans ab. Kommunen müssen in ihrem Plan Wärmeversorgungsgebiete ausweisen und angeben, welche Technologien – Fernwärme, Wärmepumpen, Wasserstoff – für welche Bereiche vorgesehen sind. Eigentümer können die Pläne beim Stadtplanungsamt oder über kommunale Geoportale einsehen.