Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist eine gesetzliche Pflicht für Städte und Gemeinden, einen Plan zu erstellen, wie die Wärmeversorgung in ihrem Gebiet bis 2045 klimaneutral gestaltet werden soll.
Nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Großstädte ab 100.000 Einwohnern bis 2026, kleinere Kommunen bis 2028 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Dieser Plan zeigt auf, welche Gebiete künftig an Fernwärmenetze angeschlossen werden könnten und wo Eigentümer auf individuelle Lösungen (Wärmepumpe, Pellets) angewiesen sind. Für Hauseigentümer ist die kommunale Wärmeplanung besonders wichtig, weil das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Übergangsfrist für neue Heizungsanforderungen im Bestand an den Zeitplan dieser Pläne knüpft. Solange kein Wärmeplan vorliegt, gelten längere Übergangsfristen für den Heizungstausch.