Verbraucherpreisindex (VPI)
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen in Deutschland – er wird häufig als Grundlage für Preisanpassungsklauseln in langfristigen Verträgen verwendet.
Der VPI wird vom Statistischen Bundesamt monatlich berechnet und gibt an, um wie viel Prozent die Lebenshaltungskosten im Vergleich zu einem Basisjahr gestiegen sind. In langfristigen Energieverträgen – etwa Solarcontracting-Vereinbarungen – ist der VPI oder ein energiespezifischer Teilindex häufig die Grundlage für Preisanpassungsklauseln: Der Solarstrompreis erhöht sich jährlich entsprechend der Inflationsrate. Das macht Verträge, die im ersten Jahr günstig erscheinen, nach zehn Jahren möglicherweise teurer. Bei der Wirtschaftlichkeitsbewertung von Contracting-Verträgen ist die VPI-Kopplung daher unbedingt zu beachten.