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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die Energieversorgungsunternehmen an Kommunen zahlen für das Recht, Leitungen im öffentlichen Raum zu verlegen – sie wird über den Energiepreis auf die Verbraucher umgelegt.

Kommunen erteilen Versorgungsunternehmen das Recht, Gas- und Stromleitungen unter öffentlichen Straßen und Plätzen zu verlegen. Dafür zahlen die Unternehmen eine Konzessionsabgabe, die sie als Kostenbestandteil in den Energiepreis einrechnen. Für Haushaltsstrom beträgt die Konzessionsabgabe bis zu 1,32 Cent pro Kilowattstunde (in Gemeinden über 100.000 Einwohner). Der Betrag ist vergleichsweise klein, erhöht aber gemeinsam mit Stromsteuer, Netzentgelten und Mehrwertsteuer den effektiven Strompreis spürbar über den reinen Beschaffungspreis hinaus.

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