Bemessungsgrundlage (Steuer)
Die steuerliche Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, auf das der Steuersatz angewendet wird. Abzüge von der Bemessungsgrundlage senken das Einkommen, Abzüge direkt von der Steuerschuld sind wirksamer.
Im Steuerrecht ist der Unterschied zwischen einem Abzug von der Bemessungsgrundlage und einem Abzug direkt von der Steuerschuld erheblich. Ein Abzug von der Bemessungsgrundlage (z. B. Werbungskosten) spart je nach Steuersatz etwa 20 bis 45 Prozent des abgezogenen Betrags. Ein Abzug direkt von der Steuerschuld (wie § 35c EStG) spart 100 Prozent des abgezogenen Betrags – er reduziert die fällige Steuer Euro für Euro. Das macht den Steuerbonus nach § 35c besonders attraktiv und erklärt, warum er für Eigentümer mit ausreichend Steuerschuld attraktiver sein kann als manche Förderzuschüsse.