HausDossier
Zum Glossar
WIRTSCHAFTLICHKEIT

AfA (Absetzung für Abnutzung)

Die steuerliche Abschreibung für Gebäude, die es Vermietern erlaubt, die Anschaffungskosten über viele Jahre verteilt als Werbungskosten abzuziehen. Der Standardsatz beträgt 2 oder 3 Prozent jährlich.

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) erlaubt es Vermietern, die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Gebäudes steuerlich über dessen Nutzungsdauer zu verteilen. Für Wohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 angeschafft wurden, beträgt der AfA-Satz 3 Prozent jährlich; für ältere Gebäude gilt in der Regel 2 Prozent. Kaufnebenkosten wie Notar, Grunderwerbsteuer und Maklercourtage werden den Anschaffungskosten zugerechnet und erhöhen damit die AfA-Bemessungsgrundlage. Selbst genutzte Immobilien können nicht abgeschrieben werden — die AfA ist ausschließlich Vermietern vorbehalten. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt es erhöhte Abschreibungssätze nach § 7i EStG.

VERWANDTE BEGRIFFE
IHR HAUS

Sehen Sie AfA (Absetzung für Abnutzung) für Ihre Adresse

Das HausDossier wertet diesen und über 100 weitere Datenpunkte konkret für Ihr Gebäude aus.

Datencheck kostenlos Kein Konto nötig Vollständiger Bericht 19,99 €