Wohngeld
Staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte – kein Darlehen, sondern ein nicht zurückzuzahlender Mietzuschuss oder Lastenzuschuss für Eigentümer.
Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) vom Staat als Zuschuss gewährt, nicht als Darlehen. Mieter erhalten Mietzuschuss, Eigentümer mit selbst genutzter Immobilie erhalten Lastenzuschuss – etwa für Zins- und Tilgungsleistungen. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und den anzuerkennenden Wohnkosten. Das Wohngeld wurde 2023 durch die Wohngeld-Plus-Reform erheblich erhöht und der Kreis der Berechtigten ausgeweitet. Für Eigentümer mit niedrigem Einkommen, die ein GEG-Nachrüstgebot oder Heizungsumbau finanzieren müssen, ist zudem der BEG-Einkommensbonus relevant: Haushalte unter 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erhalten höhere Förderquoten.