Wärmeliefervertrag
Ein Wärmeliefervertrag ist die vertragliche Grundlage eines Contracting-Verhältnisses: Der Contractor verpflichtet sich zur Lieferung von Wärme, der Eigentümer zur Zahlung des vereinbarten Preises – meist über 10 bis 20 Jahre.
Wärmelieferverträge sind langfristige Rechtsverhältnisse mit erheblichem wirtschaftlichem Gewicht. Wesentliche Vertragsbestandteile sind die Laufzeit, Preisanpassungsklauseln, die Instandhaltungspflichten, das Sonderkündigungsrecht bei Verkauf oder Todesfall sowie die Regelungen zum Vertragsende (Verbleib der Anlage, Rückkaufoption). Vor Unterzeichnung empfiehlt sich eine Prüfung durch einen unabhängigen Energieberater oder Rechtsanwalt, da die Laufzeit und die Preisanpassungsklauseln maßgeblich die Wirtschaftlichkeit bestimmen.