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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Grundpreis (Energie)

Der Grundpreis ist der feste, monatliche oder jährliche Kostenanteil in einem Energievertrag, der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch anfällt – zum Beispiel für die Bereitstellung und den Betrieb der Anlage.

In Contracting-Verträgen oder Fernwärmetarifen setzt sich die Gesamtrechnung typischerweise aus Grundpreis und Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis deckt die Fixkosten des Anbieters ab: Anlagenbereitstellung, Wartung, Versicherung. Selbst wenn ein Gebäude kaum Wärme verbraucht, fällt der Grundpreis an. Bei der Beurteilung von Contractingangeboten sollte der Grundpreis daher stets mit dem Arbeitspreis zusammen bewertet werden – ein niedriger Arbeitspreis kann durch einen hohen Grundpreis mehr als aufgezehrt werden.

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