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WÄRMEPUMPE

Sperrzeit

Zeitraum, in dem der Netzbetreiber die Wärmepumpe eines Haushalts (mit Wärmepumpentarif) kurzzeitig abschalten oder drosseln darf, um das Stromnetz zu entlasten. In der Regel maximal dreimal täglich für jeweils bis zu zwei Stunden.

Wer einen Wärmepumpentarif nutzt, erklärt sich gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bereit, dem Netzbetreiber Steuerungsrechte über die Wärmepumpe einzuräumen. In sogenannten Sperrzeiten darf der Netzbetreiber die Anlage abschalten oder auf eine Mindestleistung reduzieren, um Lastspitzen im Stromnetz zu begrenzen. Das Gesetz begrenzt die Unterbrechungen auf maximal drei Mal täglich für je bis zu zwei Stunden. Ein gut dimensionierter Pufferspeicher puffert diese Unterbrechungen ab, sodass die Raumtemperatur kaum messbar sinkt. Moderne Regelkonzepte sehen oft nur eine Leistungsdrosselung statt einer vollständigen Abschaltung vor, was den Komfortverlust weiter minimiert. Die Sperrzeiten sind der Preis für den günstigeren Kilowattstundenpreis des Wärmepumpentarifs.

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