§ 35c EStG (Steuerbonus Sanierung)
Eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden: Eigentümer können 20 % der Kosten (max. 40.000 €) über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen.
§ 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermöglicht Eigentümern von selbstgenutzten Wohngebäuden, 20 % der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung, neue Fenster, Wärmepumpe, Heizungsoptimierung) direkt von der Einkommensteuer abzuziehen. Die Förderung ist auf maximal 40.000 Euro Steuerminderung pro Objekt begrenzt und wird auf drei Jahre verteilt: je 7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr. Voraussetzung ist, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist und die Maßnahmen von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden. Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG und die direkte Förderung über die BEG (BAFA/KfW) schließen sich gegenseitig aus – Eigentümer müssen abwägen, welche Option für sie günstiger ist. Bei niedrigem Steuersatz kann die direkte Förderung vorteilhafter sein.