Gewährleistungsversicherung
Eine Gewährleistungsversicherung für PV-Anlagen sichert den Käufer gegen Insolvenz des Installateurs ab und garantiert, dass Gewährleistungsansprüche auch nach einer möglichen Betriebsaufgabe des Unternehmens durchgesetzt werden können.
Bei einer PV-Anlage mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren besteht das Risiko, dass der Installationsbetrieb während der Gewährleistungszeit insolvent wird. Eine Gewährleistungsversicherung (oft auch Bürgschaft genannt) schützt den Käufer in diesem Fall: Die Versicherungsgesellschaft tritt an die Stelle des insolventen Unternehmens und übernimmt die ausstehenden Gewährleistungsverpflichtungen. Manche Angebote enthalten diese Versicherung bereits im Pauschalpreis; bei anderen ist sie ein optionaler Aufpreis. Bei teuren Anlagen und bei unbekannten regionalen Installateuren lohnt sich die Absicherung.