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LAGE & UMWELT

Baumschutzverordnung

Die Baumschutzverordnung ist eine gemeindliche Vorschrift, die das FĂ€llen oder starke Beschneiden von BĂ€umen ab einer bestimmten GrĂ¶ĂŸe genehmigungspflichtig macht oder ganz verbietet.

Wenn ein Baum auf dem eigenen GrundstĂŒck die PV-Anlage verschattet und der Besitzer ihn fĂ€llen oder stark zurĂŒckschneiden möchte, kann die gemeindliche Baumschutzverordnung dem entgegenstehen. Viele Gemeinden schĂŒtzen BĂ€ume ab einem bestimmten Stammumfang und verlangen vor FĂ€ll- oder Schneidmaßnahmen eine Genehmigung vom Umwelt- oder GrĂŒnflĂ€chenamt. Ein Verstoß kann mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Wer die Verschattung durch BĂ€ume reduzieren möchte, sollte daher vorab die örtliche Baumschutzsatzung prĂŒfen.

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