Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Bundesgesetz, das die Rechte und Pflichten von Eigentümern in einer Eigentumswohnung sowie die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum regelt.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt, wer über Veränderungen am Gemeinschaftseigentum entscheiden darf und wie Eigentümerversammlungen diese Entscheidungen treffen. Die WEG-Reform von 2020 hat privilegierte bauliche Maßnahmen eingeführt: Wohnungseigentümer haben seitdem einen Anspruch auf die Installation von Ladestationen, Balkonkraftwerken und anderen Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 20 Abs. 2 WEG), sofern das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird. Beschlüsse können mit einfacher Mehrheit gefasst werden; bauliche Veränderungen, die nicht privilegiert sind, erfordern eine qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit. Das WEG gilt für alle Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit im Teileigentum.