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Netzanschluss

Technische und vertragliche Verbindung eines Gebäudes an das öffentliche Stromnetz, die Vorraussetzung für Strombezug, Einspeisung aus PV-Anlagen und Betrieb einer Wärmepumpe ist.

Der Netzanschluss verbindet ein Gebäude über den Hausanschlussraum mit dem Niederspannungsnetz des örtlichen Netzbetreibers. Er hat eine bestimmte Anschlussleistung (in kW), die den maximalen gleichzeitigen Strombezug begrenzt. Für den Betrieb einer Wärmepumpe ist mindestens ein dreiphasiger Anschluss (3 × 16 A, ca. 11 kW) erforderlich; ältere Gebäude haben teilweise nur einphasige oder schwächere Anschlüsse, die vor der Wärmepumpen-Installation verstärkt werden müssen. Wer eine Photovoltaikanlage betreiben möchte, muss diese beim Netzbetreiber anmelden und eine Netzanschlussvereinbarung schließen. Die Kosten für eine Anschlusserhöhung trägt in der Regel der Gebäudeeigentümer.

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