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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Betriebskostenumlage

Die Betriebskostenumlage bezeichnet das Recht des Vermieters, bestimmte laufende Kosten eines Gebäudes – wie Heizkosten oder Wasser – über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.

Grundlage für die Betriebskostenumlage ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV), die abschließend auflistet, welche Kosten umlagefähig sind. Im Kontext von Contracting ist relevant: Der Wärmearbeitspreis eines Contractingvertrags kann unter bestimmten Voraussetzungen als umlagefähige Betriebskosten nach § 2 Nr. 4a BetrKV behandelt werden – der Vermieter gibt also die Wärmekosten an die Mieter weiter, ohne selbst in die Heizanlage investiert zu haben. Die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB hingegen gilt nur, wenn der Vermieter selbst eine Investition getätigt hat.

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